Das positive Votum für das 3. von der InSEMaP-Gruppe eingereichte Ethikvotum liegt nun vor. Die Kommission erhebt erneut keine Einwände gegen die Fortführung der Studie. Die erfolgte zustimmende Bewertung bleibt gültig.
Mit dem 3. Amendment wurden überarbeitete Dokumente von TP3 eingereicht. Ziel war es, die Hausbesuche weiterhin sachgerecht durchführen zu können.
- Anpassung der Organisation der Panoramaübersichtsröntgenaufnahmen. Diese kann nun in einer Röntgeneinrichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg (KZV) durch den Studienzahnarzt stattfinden.
- Anpassung der Organisation der weiterführenden zahnärztlichen Behandlung.
- Umgestaltung der Abläufe zur Einhaltung der DSFA.
- Anpassung der Stichprobe für TP3 auf 3600 Versicherte (DAK Versicherte ohne gesetzliche Betreuung).