Weiteres Ethikvotum (5. Amendment)

Wir haben das inzwischen fünfte Amendment zu unserem Ethikantrag erfolgreich vorbereitet, bei der Ärztekammer eingereicht und am 23.01.24 den positiven Bescheid dafür bekommen.

Anpassungen, die wir eingereicht hatten, betrafen die heterogenen Fokusgruppen. An denen nehmen alle bisher einzeln befragten Akteursgruppen teil: Zahnärzte, Hausärzte, deren Assistenzkräfte sowie Pflegende und pflegende Angehörige. Die Ärztekammer wurde von uns in Kenntnis gesetzt über die Leitfäden für die Durchführung der Gruppen. Außerdem übermittelten wir die Kurzfragebögen, die von den teilnehmenden Stakeholdern vor der Datenerhebung ausgefüllt werden sollen.

Hintergrund für dieses weiteren Amendment ist der ständige Bedarf in einem so komplexen Projekt, bestimmte Unterlagen dem Projektverlauf und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu muss das Rekrutierungsszenario zur Überprüfung vorgelegt werden, das sich aufgrund des Projektplans erst über die Zeit zielgerichtet entfaltet.